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Nutzungsbedingungen für das BL-Konto

Version vom 24.06.2025

1. Angebot des BL-Kontos

Das BL-Konto ermöglicht Benutzerinnen und Benutzern Leistungen abzufragen und Behördengänge zu tätigen. Zum Beispiel können sie eine Meldung machen, eine Bestellung tätigen oder ein Gesuch einreichen. Die Behörde kann dann den Benutzerinnen und Benutzern die gewünschte Auskunft oder auch die angeforderten Dokumente zukommen lassen (vgl. dazu Ziff. 9 dieser Nutzungsbedingungen).

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln ausschliesslich die Benutzung des BL-Kontos. Falls Benutzerinnen und Benutzer und ihre Daten während des Behördengangs auf eine Fachanwendung weitergeleitet werden, kommen die dort relevanten Bestimmungen zur Anwendung. Mit der Weiterleitung geht auch die Verantwortung auf die für die dortige Fachanwendung verantwortliche Behörde über. Die Benutzerinnen und Benutzer werden vor einer solchen Weiterleitung jeweils informiert.

Der Betrieb des BL-Kontos wird von der Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft sichergestellt. Zur Unterstützung bei der Nutzung des BL-Kontos steht der Support zur Verfügung (vgl. Ziff. 12 dieser Nutzungsbedingungen).

2. Rechte der Benutzerinnen und Benutzer

Benutzerinnen und Benutzer haben über das BL-Konto: 

Zugang zu den über das BL-Konto angebotenen Leistungen sowie für sie freigegebenen Informationen der jeweiligen Fachanwendungen; 

Zugang zu Formularen, die sie im BL-Konto zwischengespeichert und noch nicht bei der zuständigen Behörde eingereicht haben;

Einsicht in die im BL-Konto gespeicherten Daten zur eigenen Person. 

Benutzerinnen und Benutzer können jederzeit Auskunft über die im BL-Konto über sie vorhandenen Personendaten verlangen und die Rechte gemäss §§ 24 ff. Informations- und Datenschutzgesetz (IDG)  geltend machen. Für die Auflösung des BL-Kontos und die Vernichtung der im BL-Konto gespeicherten Daten siehe Ziff. 7 dieser Nutzungsbedingungen.

3. Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer

Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet:

  • ihre Daten wahrheitsgemäss zu erfassen und aktuell zu halten;
  • die angebotenen Leistungen bestimmungsgemäss zu nutzen;
  • ihre elektronischen Identifikationsmittel für den Zugriff aufs BL-Konto sorgfältig aufzubewahren und keiner Drittperson zugänglich zu machen;
  • alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit keine Drittpersonen Zugang zu ihren elektronischen Identifikationsmitteln für den Zugriff aufs BL-Konto erlangen, und um den Missbrauch ihrer Identifikationsmittel zu verhindern; und 
  • bei begründetem Verdacht des Missbrauchs des BL-Kontos umgehend den Support zu benachrichtigen (vgl. dazu Kontaktmöglichkeiten in Ziff. 12 dieser Nutzungsbedingungen). 

4. Risiken bei der Nutzung 

Der Kanton Basel-Landschaft betreibt ein Sicherheitsdispositiv, um einen sicheren Betrieb des BL-Kontos zu gewährleisten. Trotz vieler Massnahmen verbleiben Restrisiken für den Kanton und für die Benutzerinnen und Benutzer. 

Die Benutzerinnen und Benutzer tragen die Verantwortung für die folgenden Restrisiken:

  • Einsicht in Informationen im BL-Konto aufgrund fehlerhafter Einrichtung einer Stellvertretung durch die Benutzerinnen und Benutzer;
  • Unsachgemässe Nutzung des BL-Kontos durch Dritte (einschliesslich Stellvertretung), welchen die Benutzerinnen und Benutzer Zugang gewährt haben;
  • Unberechtigter Zugang zum BL-Konto aufgrund Malware und anderer böswilliger Aktivitäten auf der Infrastruktur der Benutzerinnen und Benutzer;
  • Verletzung der Pflichten gemäss Ziffer 3 durch Benutzerinnen und Benutzer und damit verbundene Auswirkungen;
  • Fehlmanipulationen durch Benutzerinnen und Benutzer und damit verbundene Auswirkungen (z. B. Verlust von Informationen und Dokumenten aufgrund irrtümlicher Löschung).

5. Unentgeltlichkeit

Die Nutzung des BL-Kontos ist kostenlos.

Die Kosten für den Zugang zum BL-Konto (z. B. Telekommunikation) tragen die Benutzerinnen und Benutzer selbst.

Für die über das BL-Konto getätigten Behördengänge können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung.

6. Elektronisches Konto und Zugangsberechtigung

Wer einen Behördengang über das BL-Konto tätigen möchte, kann sich mit AGOV identifizieren. Je nach Behördengang wird eine Identifikation zwingend vorausgesetzt.

Damit die Authentifizierung (Login) funktioniert, ist aus Sicherheitsgründen bei jeder Anmeldung eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich (z. B. Bestätigung an einem anderen Gerät). Bei bestimmten Behördengängen kann eine vertiefte Identitätsprüfung verlangt werden, ohne die der Vorgang nicht elektronisch durchgeführt werden kann.

Bei der ersten Anmeldung und bei jedem weiteren Login werden die Stammdaten der Benutzerinnen und Benutzer vom AGOV-Anbieter automatisch dem Kanton übermittelt und im BL-Konto gespeichert (vgl. Liste in Anhang 3 Vo E-GovG). 

Die Benutzerinnen und Benutzer können im BL-Konto zusätzlich bestimmte Zugangsdaten zu Leistungen und Behördengängen speichern. Diese Zugangsdaten sind zusätzliche Identifikationsmerkmale, die für die Inanspruchnahme einer spezifischen Leistung bzw. eines spezifischen Behördengangs erforderlich sind. Die Speicherung von Zugangsdaten im BL-Konto ermöglicht die Inanspruchnahme dieser Leistungen und Behördengänge über das BL-Konto. Ohne die Angabe der zusätzlichen Zugangsdaten ist die Nutzung der Leistung über das BL-Konto nicht möglich und muss auf anderem Weg erfolgen. 

Benutzerinnen und Benutzer des BL-Kontos können eine Stellvertretung für die Nutzung des BL-Kontos oder für eine einzelne Leistung benennen. Hierzu wird innerhalb des BL-Kontos eine Vollmacht per E-Mail versandt, die sowohl durch die vollmachtnehmende als auch durch die vollmachtgebende Person direkt im Portal bestätigt werden kann. Die vollmachtgebende Person kann die Vollmacht jederzeit löschen. Es ist allerdings nicht ersichtlich, welche Person die einzelnen Prozessschritte durchgeführt hat.

7. Beendigung und Sperrung des BL-Kontos

Benutzerinnen und Benutzer können jederzeit ohne Angabe von Gründen auf das BL-Konto verzichten und dieses mit einer Frist von zehn Tagen kündigen.

Vor der Kündigung müssen sie dafür sorgen, dass sie die im BL-Konto erfassten Daten und Dokumente an einem anderen Ort erfassen und aufbewahren, wenn sie diese behalten oder für noch laufende Verfahren benutzen möchten. Mit der Kündigung wird das BL-Konto aufgelöst und alle darin gespeicherten Daten werden vernichtet.

Der Kanton Basel-Landschaft löscht das BL-Konto einer Benutzerin bzw. eines Benutzers, wenn diese bzw. dieser sich während zwei Jahren nicht mehr im BL-Konto angemeldet hat. Die Benutzerin bzw. der Benutzer wird vorgängig über die Auflösung an die im BL-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Meldet sich die Benutzerin bzw. der Benutzer innerhalb von zehn Tagen nach Versand der Information nicht im BL-Konto an, wird das BL-Konto aufgelöst.

Der Kanton Basel-Landschaft kann das BL-Konto zudem auflösen oder sperren, wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer erheblich oder mehrfach gegen die Nutzungsbedingungen verstösst. Eine vorübergehende Sperrung ist auch möglich, wenn dies zum Schutz der Benutzerinnen und Benutzer, des BL-Kontos, der Infrastruktur des Kantons oder Dritter erforderlich ist.

Mit Auflösung des BL-Kontos werden die im BL-Konto gespeicherten Daten vernichtet.

8. Einwilligung

Für bestimmte Abläufe im BL-Konto ist die Einwilligung der Benutzerinnen und Benutzer erforderlich. Diese Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt, kann die Leistung möglicherweise nicht über das BL-Konto beantragt und erbracht werden. In diesem Fall muss die Leistung auf anderem Wege beantragt und erbracht werden. Die Einwilligungen beziehen sich jeweils auf einen spezifischen Behördengang und werden im Konto hinterlegt. Wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer eine erteilte Einwilligung widerrufen möchte, muss sie oder er sich an den Support (vgl. Ziff. 12 dieser Nutzungsbedingungen) wenden.

Die Benutzerinnen und Benutzer werden vorab durch einen Hinweis informiert und zur Einwilligung aufgefordert, wenn:

  • die Angabe und damit die Speicherung von zusätzlichen Daten für die Bearbeitung ihres Antrags erforderlich ist,
  • für den Bezug einer bestimmten Leistung oder die Durchführung eines bestimmten Behördengangs Daten ihres BL-Kontos an Drittsysteme (z.B. Fachanwendungen) zur Weiterverarbeitung übergeben werden.
  • für den Bezug einer Leistung oder die Durchführung eines Behördengangs eine bestimmte Vertrauensstufe der elektronischen Identität erforderlich ist.

9. Benachrichtigungen und Fristen

Benutzerinnen und Benutzer, die über das BL-Konto eine Leistung beziehen oder einen Behördengang tätigen, erklären sich damit einverstanden, dass die Behörde mit ihnen über ihr BL-Konto kommunizieren kann, insbesondere um ihnen Verfügungen zuzustellen oder ihnen andere Daten im Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren zu übermitteln.

Über Nachrichteneingänge und Benachrichtigungen werden die Benutzerinnen und Benutzer per E-Mail an die bei der Einrichtung ihres BL-Kontos angegebene E-Mail-Adresse informiert. Wenn Benutzerinnen und Benutzer über ihr BL-Konto (Kontaktformular) mit einer Behörde kommunizieren, werden ihre Daten über einen gesicherten elektronischen Kanal übertragen. Die Kommunikation der Nutzer per E-Mail ausserhalb des BL-Kontos erfolgt grundsätzlich auf einem ungesicherten Kanal, es sei denn, E-Mails werden vertraulich versendet (z. B. via IncaMail).

10. Verwendung der Daten

Die Daten sowie weitere für den Bezug einer Leistung oder die Durchführung eines Behördengangs erforderliche Informationen werden den für die jeweilige Leistung bzw. den jeweiligen Behördengang zuständigen Behörden übermittelt. Diese verwenden und speichern die Inhaltsdaten entsprechend den auf die betreffende Leistung oder den jeweiligen Behördengang anwendbaren Vorgaben.

Das BL-Konto verwendet Cookies. Als «Cookies» werden kleine Dateien bezeichnet, die auf den Rechnern der Benutzerinnen und Benutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Sie speichern Informationen zur Sicherstellung der Website-Funktionen (bspw. Session-Cookies) und Anmeldeinformationen. Personenbezogene Daten zur Analyse (Standort, Betriebssystem, Gerät usw.) und Verhaltensanalyse oder Verlaufsaufzeichnung (Verweildauer auf der Website, getätigte Mausklicks usw.) werden nicht gespeichert. Zweck der Cookies ist es, die Nutzung des BL-Kontos so komfortabel und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

Alle Ereignisse und Aktionen auf dem BL-Konto werden darüber hinaus automatisch protokolliert.

Für weitere Informationen zur Verwendung und zur Aufbewahrung der bei der Nutzung des BL-Kontos anfallenden Daten wird auf § 8 E-GovG  und §§ 11, 15 und 16 Vo E-GovG  sowie Anhang 3 Vo E-GovG verwiesen.

11. Verfügbarkeit des BL-Kontos

Das BL-Konto steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen die Woche zur Verfügung. Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder unvorhergesehenen Ereignissen sind jedoch möglich.

Der Kanton Basel-Landschaft ist nicht haftbar für die Folgen, wenn das BL-Konto nicht zur Verfügung steht oder nicht genutzt werden kann. 

Um das Risiko im Zusammenhang mit einem Ausfall möglichst gering zu halten, wird den Benutzerinnen und Benutzern empfohlen, bei fristgebundenen Handlungen nicht bis zum letzten Moment zuzuwarten. Bei einer Störung sollte die zuständige Behörde kontaktiert oder die Handlung auf alternativen Wegen und nicht über das BL-Konto ausgeführt werden.

Für eine optimale Nutzung des BL-Kontos wird ein Breitband-Internetanschluss und eine aktuelle Browserversion empfohlen. Der Browser muss moderne Webtechnologien unterstützen (z. B. JavaScript, Cookies).

12. Support

Bei Fragen zu Dienstleistungsangeboten und Behördengängen, die über das BL-Konto angeboten werden, erfolgt der Support durch die jeweils zuständige Behörde.

Bei spezifischen Fragen zum BL-Konto steht den Benutzerinnen und Benutzern der Support zur Verfügung. Dieser kann über das zentrale Kontaktformular kontaktiert werden.

13. Geistiges Eigentum

Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an allen Informationen und Inhalten (einschliesslich Texten, Illustrationen, Fotos, Daten, Grafiken) auf dem BL-Konto verbleiben beim Kanton Basel-Landschaft bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Durch die Veröffentlichung, Übermittlung, das Herunterladen oder Kopieren von Informationen und Inhalten auf bzw. von dem BL-Konto werden keine Rechte daran übertragen oder eingeräumt. Jede Wiedergabe muss vorgängig von der Inhaberin oder dem Inhaber der Rechte schriftlich bewilligt werden.

Ohne das vorgängige schriftliche Einverständnis der Landeskanzlei bzw. des jeweiligen Rechteinhabers ist es nicht erlaubt, Inhalte aus dem BL-Konto in fremde Webseiten einzubinden.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten über die Erfüllung oder Auslegung dieser Nutzungsbedingungen sind die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft ausschliesslich zuständig; die Beschwerde an das Bundesgericht bleibt vorbehalten.

Es gilt schweizerisches Recht.

15. Rechtsgrundlagen

Das BL-Konto wird hauptsächlich durch das E-Government-Gesetz (E-GovG) und die zugehörige Verordnung (Vo E-GovG) geregelt. Des Weiteren kommen das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und die zugehörige Verordnung (IDV) sowie die Verordnung über die Informationssicherheit (VIS) zur Anwendung.

Leistungen und Behördengänge, die das Verwaltungsverfahren betreffen, richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) und der Verordnung über den elektronischen Verkehr im Verwaltungsverfahren (VEVV).

Die über das BL-Konto angebotenen Leistungen werden zudem in der für den entsprechenden Bereich geltenden Gesetzgebung geregelt.

E-GovG (SGS 164)

Vo E-GovG (SGS 164.11)

IDG (SGS 162)

IDV (SGS 162.11)

VIS (SGS 162.51)

VwVG BL (SGS 175)

VEVV (SGS 175.14)

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