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Nutzungsbedingungen für das BL-Konto

Version vom 06.02.2024

1. Angebot des BL-Kontos

Das BL-Konto ermöglicht Benutzerinnen und Benutzern Leistungen abzufragen und Behördengänge zu tätigen. Zum Beispiel können sie eine Meldung machen, eine Bestellung tätigen oder ein Gesuch einreichen. Die Behörde kann dann den Benutzerinnen und Benutzern die gewünschte Auskunft oder auch die angeforderten Dokumente zukommen lassen (vgl. dazu Ziff. 9 dieser Nutzungsbedingungen).

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln ausschliesslich die Benutzung des BL-Kontos. Falls Benutzerinnen und Benutzer und ihre Daten während des Behördengangs auf eine Fachanwendung weitergeleitet werden, kommen die dort relevanten Bestimmungen zur Anwendung. Auch die Verantwortung geht mit der Weiterleitung auf die Behörde über, die für die dortige Fachanwendung verantwortlich ist. Die Benutzerinnen und Benutzer werden vor einer solchen Weiterleitung jeweils informiert.

Zur Unterstützung bei der Nutzung des BL-Kontos steht ein Helpdesk zur Verfügung (vgl. dazu Ziff. 12 dieser Nutzungsbedingungen).

Der Betrieb und der Support des BL-Kontos wird von der Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft (bl-konto@bl.ch) sichergestellt.

2. Rechte der Benutzerinnen und Benutzer

Benutzerinnen und Benutzer haben über das BL-Konto: 

  • Zugang zu den über das BL-Konto angebotenen Leistungen sowie für sie freigegebenen Informationen der jeweiligen Fachanwendungen; 
  • Zugang zu Formularen, die sie im BL-Konto zwischengespeichert und noch nicht bei der zuständigen Behörde eingereicht haben;
  • Einsicht in die im BL-Konto gespeicherten Daten zur eigenen Person. 

Benutzerinnen und Benutzer können jederzeit Auskunft über die im BL-Konto über sie vorhandenen Personendaten verlangen und die Rechte gemäss §§ 24 ff. Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) geltend machen. Für die Auflösung des BL-Kontos und die Vernichtung der im BL-Konto gespeicherten Daten siehe Ziff. 7 dieser Nutzungsbedingungen.

3. Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer

Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet:

  • ihre Daten wahrheitsgemäss zu erfassen und aktuell zu halten;
  • die angebotenen Leistungen bestimmungsgemäss zu nutzen;
  • ihre elektronischen Identifikationsmittel für den Zugriff aufs BL-Konto sorgfältig aufzubewahren und keiner Drittperson zugänglich zu machen;
  • alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit keine Drittpersonen Zugang zu ihren elektronischen Identifikationsmitteln für den Zugriff aufs BL-Konto erlangen, und um den Missbrauch ihrer Identifikationsmittel zu verhindern; und
  • bei begründetem Verdacht des Missbrauchs des BL-Kontos umgehend den Helpdesk zu benachrichtigen (vgl. dazu Kontaktangaben in Ziff. 12 dieser Nutzungsbedingungen). 

4. Risiken bei der Nutzung 

Der Kanton Basel-Landschaft betreibt ein Sicherheitsdispositiv, um einen sicheren Betrieb des BL-Kontos zu gewährleisten. Trotz vieler Massnahmen verbleiben Restrisiken für den Kanton und für die Benutzerinnen und Benutzer. 

Die Benutzerinnen und Benutzer tragen die Verantwortung für die folgenden Restrisiken:

  • Einsicht in Informationen im BL-Konto aufgrund fehlerhafter Einrichtung einer Stellvertretung durch die Benutzerinnen und Benutzer;
  • Unsachgemässe Nutzung des BL-Kontos durch Dritte (einschliesslich Stellvertretung), welchen die Benutzerinnen und Benutzer Zugang gewährt haben;
  • Unberechtigter Zugang zum BL-Konto aufgrund Malware und anderer böswilliger Aktivitäten auf der Infrastruktur der Benutzerinnen und Benutzer;
  • Verletzung der Pflichten gemäss Ziffer 3 durch Benutzerinnen und Benutzer und damit verbundene Auswirkungen;
  • Fehlmanipulationen durch Benutzerinnen und Benutzer und damit verbundene Auswirkungen (z. B. Verlust von Informationen und Dokumenten aufgrund irrtümlicher Löschung).

5. Unentgeltlichkeit

Die Nutzung des BL-Kontos ist gratis. 

Die Kosten für den Zugang zum BL-Konto (Telekommunikation, elektronische Identität, Authentifizierungsmittel usw.) tragen die Benutzerinnen und Benutzer.

Für die über das BL-Konto getätigten Behördengänge können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung.

6. Elektronisches Konto und Zugangsberechtigung

Wer einen Behördengang über das BL-Konto tätigen will, kann sich mit der SwissID identifizieren. Je nach Behördengang wird eine Identifikation zwingend vorausgesetzt. 

Damit die Authentifizierung (Login) funktioniert, braucht es aus Sicherheitsgründen bei jeder Anmeldung eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. Bestätigung an einem anderen Gerät). Bei bestimmten Behördengängen kann eine vertiefte Identitätsprüfung verlangt werden, ohne die der Behördengang nicht elektronisch durchgeführt werden kann.

Bei der ersten Anmeldung und bei jedem weiteren Login werden Stammdaten der Benutzerinnen und Benutzer vom Anbieter der SwissID (Swiss Sign AG) automatisch dem Kanton übermittelt und im BL-Konto gespeichert (vgl. Liste in Anhang 3 Vo E-GovG). 

Die Benutzerinnen und Benutzer können im BL-Konto zusätzlich bestimmte Zugangsdaten zu Leistungen und Behördengängen speichern. Diese Zugangsdaten sind zusätzliche Identifikationsmerkmale, die für die Inanspruchnahme einer spezifischen Leistung bzw. eines spezifischen Behördengangs erforderlich sind. Die Speicherung von Zugangsdaten im BL-Konto ermöglicht die Inanspruchnahme dieser Leistungen und Behördengänge über das BL-Konto. Ohne die Angabe der zusätzlichen Zugangsdaten ist die Nutzung der Leistung über das BL-Konto nicht möglich und muss auf anderem Weg erfolgen. 

Benutzerinnen und Benutzer des BL-Kontos können eine Stellvertretung für die Nutzung des BL-Kontos oder für eine einzelne Leistung benennen. Der Prozess sieht hierzu einen E-Mail-Versand einer solchen Vollmacht innerhalb des BL-Kontos vor, welche sowohl durch die Vollmacht nehmende Person als auch durch die Vollmacht gebende Person direkt im Portal zugestimmt werden kann. Die Vollmachtgebende Person kann die Vollmacht jederzeit löschen. Es ist allerdings nicht ersichtlich, ob die einzelnen Prozessschritte durch die vollmachtgebende oder vollmachtnehmende Person durchgeführt worden sind.

7. Beendigung und Sperrung des BL-Kontos

Benutzerinnen und Benutzer können jederzeit ohne Angabe von Gründen auf das BL-Konto verzichten und dieses mit einer Frist von 10 Tagen kündigen. 

Benutzerinnen und Benutzer, die ihr Konto kündigen, müssen vorher dafür sorgen, dass sie die im BL-Konto erfassten Daten und Dokumente an einem anderen Ort erfassen und aufbewahren, wenn sie diese behalten oder für noch laufende Verfahren benutzen möchten. Mit der Kündigung werden das BL-Konto aufgelöst und alle im BL-Konto gespeicherten Daten vernichtet.

Der Kanton Basel-Landschaft löst das BL-Konto einer Benutzerin oder eines Benutzers auf, wenn sich die Benutzerin oder der Benutzer während zwei Jahren nicht mehr im BL-Konto angemeldet hat. Die Benutzerin bzw. der Benutzer wird vorgängig über die Auflösung an die im BL-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Meldet sich die Benutzerin bzw. der Benutzer innert 10 Tagen nach Versand der Information nicht im BL-Konto an, wird das BL-Konto aufgelöst.

Der Kanton Basel-Landschaft kann das BL-Konto zudem auflösen oder sperren, wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer erheblich oder mehrfach gegen die Nutzungsbedingungen verstösst. Eine vorübergehende Sperrung ist auch möglich, wenn dies zum Schutz der Benutzerinnen und Benutzer, des BL-Kontos, der Infrastruktur des Kantons oder Dritter erforderlich ist.

Mit Auflösung des BL-Kontos werden die im BL-Konto gespeicherten Daten vernichtet.

8. Einwilligung

Für bestimmte Abläufe im BL-Konto ist die Einwilligung der Benutzerinnen und Benutzer nötig. Die Einwilligung ist freiwillig. Wird die Einwilligung nicht erteilt, dann kann die Leistung möglicherweise nicht über das BL-Konto beantragt und erbracht werden. In diesem Fall muss die Leistung auf anderem Weg beantragt und erbracht werden. Die Einwilligung bezieht sich jeweils auf einen spezifischen Behördengang und werden im Konto hinterlegt. Wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer eine erteilte Einwilligung widerrufen will, muss sie oder er sich via Kontaktformular an die Supportstelle wenden.

Die Benutzerinnen und Benutzer werden vorab durch einen Hinweis informiert und zur Einwilligung aufgefordert, wenn:

  • die Angabe und damit die Speicherung von zusätzlichen Daten für die Bearbeitung ihres Antrags erforderlich sind;
  • für den Bezug einer bestimmten Leistung oder die Durchführung eines bestimmten Behördengangs Daten ihres BL-Kontos an Drittsysteme (z.B. Fachanwendungen) zur Weiterverarbeitung übergeben werden;
  • für den Bezug einer Leistung oder die Durchführung eines Behördengangs eine bestimmte Vertrauensstufe der elektronischen Identität erforderlich ist.

9. Benachrichtigungen und Fristen

Benutzerinnen und Benutzer, die über das BL-Konto eine Leistung beziehen oder einen Behördengang tätigen, erklären sich damit einverstanden, dass die Behörde mit ihnen über ihr BL-Konto kommunizieren kann, insbesondere um ihnen Verfügungen zuzustellen oder ihnen andere Daten im Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren zu übermitteln.

Die Benutzerinnen und Benutzer werden über Nachrichteneingänge und Benachrichtigungen über ihr BL-Konto mit einer E-Mail an die E-Mailadresse informiert, die sie bei der Einrichtung ihres BL-Kontos angegeben haben. Wenn Benutzerinnen und Benutzer über ihr BL-Konto (Kontaktformular) mit einer Behörde kommunizieren, werden ihre Daten über einen gesicherten elektronischen Kanal übertragen. Die Kommunikation der Nutzer per E-Mail ausserhalb des BL-Kontos erfolgt grundsätzlich auf einem ungesicherten Kanal, es sei denn, E-Mails werden vertraulich versendet (z. B. via IncaMail).

10. Verwendung der Daten 

Daten sowie weitere für den Bezug einer Leistung oder die Durchführung eines Behördengangs erforderliche Informationen werden den für die jeweilige Leistung resp. den jeweiligen Behördengang zuständigen Behörden übermittelt. Diese verwenden und speichern die Inhaltsdaten entsprechend den auf die betreffende Leistung oder Behördengang anwendbaren Vorgaben. 

Das BL-Konto verwendet Cookies. Als «Cookies» werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Benutzerinnen und Benutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Sie speichern Informationen zur Sicherstellung der Website-Funktionen (bspw. Session-Cookies) und Anmeldeinformationen. Personenbezogene Daten zur Analyse (Standort, Betriebssystem, Gerät usw.) und Verhaltensanalyse oder Verlaufsaufzeichnung (Verweildauer auf der Website, getätigte Mausklicks usw.) werden nicht gespeichert. Zweck der Cookies ist es, die Nutzung des BL-Kontos so komfortabel und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

Alle Ereignisse und Aktionen auf dem BL-Konto werden überdies automatisch protokolliert.

Für weitere Informationen zur Verwendung und zur Aufbewahrung der bei der Nutzung des BL-Kontos anfallenden Daten wird auf § 8 E-GovG und §§ 11, 15 und 16 Vo E-GovG sowie Anhang 3 Vo E-GovG verwiesen.

11. Verfügbarkeit des BL-Kontos

Das BL-Konto steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder unvorhergesehenen Ereignissen sind möglich.

Der Kanton Basel-Landschaft ist nicht haftbar für die Folgen, wenn das BL-Konto nicht zur Verfügung steht oder nicht genutzt werden kann. 

Um das Risiko im Zusammenhang mit einem Ausfall möglichst gering zu halten, ist den Benutzerinnen und Benutzern empfohlen, bei Handlungen, bei denen eine Frist besteht, nicht bis zum letzten Moment zuzuwarten. Bei einer Störung sollte die für die Leistung zuständige Behörde kontaktiert oder die Handlung über alternative Wege und nicht über das BL-Konto ausgeführt werden.

Für eine optimale Nutzung des BL-Kontos wird ein Breitband-Internetanschluss und eine neuere Browserversion empfohlen. Der Browser muss moderne Webtechnologien unterstützen (z. B. JavaScript, Cookies).

12. Support

Den Benutzerinnen und Benutzern des BL-Kontos steht ein Helpdesk via bl-konto@bl.ch zur Verfügung. Dieser Helpdesk unterstützt bei Fragen rund um das BL-Konto.

Der Support bei Fragen zu Leistungen, die über das BL-Konto angeboten werden, erfolgt durch die für die jeweilige Leistung zuständige Behörde.

Bei Fragen in Zusammenhang mit der SwissID ist die SwissSign AG zu kontaktieren (https://www.swissid.ch/b2c-kontakt.html).

13. Geistiges Eigentum

Die Urheberrechte und anderen geistigen Eigentumsrechte an allen Informationen und Inhalten (einschliesslich Texten, Illustrationen, Fotos, Daten, Grafiken) auf dem BL-Konto verbleiben beim Kanton Basel-Landschaft bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Mit der Veröffentlichung, der Übermittlung, dem Herunterladen und Kopieren von Informationen und Inhalten auf bzw. von dem BL-Konto werden keine Rechte daran übertragen oder eingeräumt. Jede Wiedergabe muss vorgängig von der Inhaberin oder vom Inhaber der Rechte schriftlich bewilligt werden. 

Es ist ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis der Landeskanzlei bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber nicht erlaubt, Inhalte aus dem BL-Konto in fremde Webseiten einzubinden.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten über die Erfüllung oder Auslegung dieser Nutzungsbedingungen sind die Gerichte des Kantons Basel-Landschaft ausschliesslich zuständig; die Beschwerde an das Bundesgericht bleibt vorbehalten.

Es gilt schweizerisches Recht.

15. Rechtsgrundlagen

Das BL-Konto wird hauptsächlich durch das E-Government-Gesetz (E-GovG) und die zugehörige Verordnung (Vo E-GovG) geregelt. Des Weiteren kommen das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), die zugehörige Verordnung (IDV) sowie die Verordnung über die Informationssicherheit (VIS) zur Anwendung.

Leistungen und Behördengänge, die das Verwaltungsverfahren betreffen, richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft (VwVG BL) und der Verordnung über den elektronischen Verkehr im Verwaltungsverfahren (VEVV).

Die über das BL-Konto angebotenen Leistungen werden ausserdem in der Gesetzgebung geregelt, die für den entsprechenden Bereich gilt.

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