Ordentliche Steuern: Ratenzahlung beantragen
Steuerzahlungen
Ordentliche Steuern: Ratenzahlung beantragen
Beschreibung
Für ordentliche, nicht betriebene Steuern kann eine Ratenzahlung gewährt werden. Massgebend für die maximale Ratenzahlung ist das Datum der definitiven Veranlagungsverfügung. Die Bezahlung muss in monatlichen gleich hohen Raten erfolgen. Kleinere monatliche Raten mit einer höheren Schlussrate werden grundsätzlich nicht gewährt. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Veranlagungsverfügung) gestellt, werden sich die maximal möglichen Raten entsprechend verringern. Es werden maximal 12 Raten ab Datum der Veranlagungsverfügung gewährt.
Kosten
Für jede gewährte Ratenzahlung für die Staatssteuer und für Spezialsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) wird eine Gebühr erhoben (CHF 40.–).
Bearbeitungszeit
In der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen (ohne Postweg).
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Bächliackerstrasse 2
4402 Frenkendorf
steuerverwaltung@bl.ch
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr