Ordentliche Steuern: Ratenzahlung beantragen

Steuerzahlungen

Ordentliche Steuern: Ratenzahlung beantragen


Beschreibung

Für ordentliche, nicht betriebene Steuern kann eine Ratenzahlung gewährt werden. Massgebend für die maximale Ratenzahlung ist das Datum der definitiven Veranlagungsverfügung. Die Bezahlung muss in monatlichen gleich hohen Raten erfolgen. Kleinere monatliche Raten mit einer höheren Schlussrate werden grundsätzlich nicht gewährt. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Veranlagungsverfügung) gestellt, werden sich die maximal möglichen Raten entsprechend verringern. Es werden maximal 12 Raten ab Datum der Veranlagungsverfügung gewährt.

Kosten

Für jede gewährte Ratenzahlung für die Staatssteuer und für Spezialsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) wird eine Gebühr erhoben (CHF 40.–).

Bearbeitungszeit

In der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen (ohne Postweg).

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Steuerverwaltung
Geschäftsbereich Steuerbezug

Bächliackerstrasse 2
4402 Frenkendorf



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