Zugangsgesuche beantragen
Öffentlichkeitsprinzip
Zugangsgesuche beantragen
Beschreibung
Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu Informationen von öffentlichen Organen. Ausgenommen sind Aufzeichnungen, die nicht fertig gestellt sind. Die Information muss aufgezeichnet, also irgendwie verkörpert sein (insbesondere auf Papier, digitalen Speichermedien, Tonträgern, in Form von Plänen, Bildern usw.). Die gewünschte Information ist hinreichend genau zu bezeichnen.
Ein Interessensnachweis oder eine Begründung des Gesuchs sind nicht erforderlich.
Erforderliche Dokumente
keine
Kosten
Für das Verfahren auf Zugang zu Informationen werden in der Regel keine Gebühren erhoben.
Eine angemessene Gebühr nach Aufwand kann erhoben werden bei aufwändigen Verfahren, wie bei komplizierten Verhältnissen oder bei umfangreichen Anonymisierungen von Informationen und für die Anfertigung von Kopien oder sonstigen Datenträgern für die gesuchstellende Person.
Der Zugang zu den eigenen Personendaten ist immer kostenlos.
Bearbeitungszeit
Das öffentliche Organ hat der gesuchstellenden Person grundsätzlich innert 30 Tagen nach Eingang des Gesuches entweder den Zugang zu gewähren oder eine andere entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen.
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr