Namensänderung beantragen
Adoptionen und Namensänderungen
Namensänderung beantragen
Beschreibung
Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter.
Wenn Sie den Vor- oder Nachnamen Ihres Kindes ändern lassen wollen, ist die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft für die Bearbeitung Ihres Gesuchs zuständig, sofern Ihr Kind Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hat. Jugendliche über 12 Jahre müssen das Gesuch selbständig ausfüllen und unterzeichnen.
Sofern mehrere Familienmitglieder ihren Nachnamen ändern lassen wollen, muss für jedes Familienmitglied ein separates Gesuch eingereicht werden.
Für alle Dokumente, die nicht in einer unserer Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) abgefasst sind, benötigen wir eine beglaubigte deutsche Übersetzung.
Erforderliche Dokumente
- Kopie Identitätskarte oder Pass
- Personenstandsausweis
- Wohnsitzbescheinigung
- alle zur Namensänderung dienlichen Unterlagen (z.B. Geburtsschein, Familienbüchlein, Nachweis usw.)
- Ausführliche Begründung, weshalb die Namensänderung gewünscht wird
Kosten
Nach Aufwand: Geregelt in der Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht (GebV) SGS 211.71 Art. 2a.
Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen.
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Domplatz 9
4144 Arlesheim
namensaenderungen@bl.ch
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Schalteröffnungen
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