E-Quellensteuer ausfüllen und übermitteln

Quellensteuer

E-Quellensteuer ausfüllen und übermitteln


Beschreibung

Für die Quellensteuerabrechnung steht Ihnen ab 2026 die Onlinelösung E-QST zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass vor Abrechnung des Januars 2026 zuerst alle noch nicht abgerechneten Monate des Jahres 2025 übermittelt werden müssen. Dies kann ebenfalls mit vorliegendem Tool erfolgen.

Erforderliche Dokumente

SSL-Nr. (kann via separaten Behördengang bestellt werden)
SSL-Nummer für Quellensteuerabrechnung beantragen

Kosten

Keine

Bearbeitungszeit

In der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Quellensteuerabrechnung.

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz, E-GovG)
  • Verordnung zum Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Verordnung, Vo E-GovG)
  • Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung)
  • Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, StG)
  • Verordnung zur Quellensteuer

Kontakt

Steuerverwaltung
Geschäftsbereich Quellensteuer

Rheinstrasse 33a
4410 Liestal



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E-Mail: bl@etax.ch
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Bei steuerfachlichen Fragen zum Thema Quellensteuer
Steuerverwaltung - Geschäftsbereich Quellensteuer
E-Mail: quellensteuer@bl.ch
T +41 61 552 66 70