E-Quellensteuer ausfüllen und übermitteln
Quellensteuer
E-Quellensteuer ausfüllen und übermitteln
Beschreibung
Für die Quellensteuerabrechnung steht Ihnen ab 2026 die Onlinelösung E-QST zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass vor Abrechnung des Januars 2026 zuerst alle noch nicht abgerechneten Monate des Jahres 2025 übermittelt werden müssen. Dies kann ebenfalls mit vorliegendem Tool erfolgen.
Erforderliche Dokumente
SSL-Nr. (kann via separaten Behördengang bestellt werden)
SSL-Nummer für Quellensteuerabrechnung beantragen
Kosten
Keine
Bearbeitungszeit
In der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Quellensteuerabrechnung.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz, E-GovG)
- Verordnung zum Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Verordnung, Vo E-GovG)
- Verordnung über die Informatik (Informatikverordnung)
- Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz, StG)
- Verordnung zur Quellensteuer
Kontakt
Auskunftszeiten
Schritt 1
Fragen und Antworten zum Login E-QST
Support-Kontaktformular zum Login E-QST
Anleitungen zu AGOV
Schritt 2
Hilfe & Anleitungen zur Bedienung E-QST
Support zur Bedienung E-QST
Ringler Informatik AG
E-Mail: bl@etax.ch
T +41 41 766 59 17
Schritt 3
Bei steuerfachlichen Fragen zum Thema Quellensteuer
Steuerverwaltung - Geschäftsbereich Quellensteuer
E-Mail: quellensteuer@bl.ch
T +41 61 552 66 70